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Die Arbeit im Wald und anderen Baumbeständen stellt hohe Anforderungen an Kenntnisse und Fertigkeiten der Waldarbeiter.

Eines der häufigsten Arbeitsmittel stellt die Motorsäge dar. Das enorme Gefahrenpotenzial wird oftmals unterschätzt, was auch entsprechende Unfallstatistiken zeigen.

Das Land NRW erfordert aus diesem Grund seit 2007 eine entsprechende Lizenz für Arbeiten mit Motorsägen.

“Aufgrund zunehmenden Interesses an der Werbung von Brennholz hat sich der Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu entschlossen von Freizeitbrennholz- selbstwerbern die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang zu fordern. Die Teilnahme wird grundsätzlich bei Brennholzselbstwerbung im Staatswald sowie bei der Vermittlung von Freizeitbrennholzselbstwerbern in den Privat- und Kommunalwald gefordert.

Da die so genannten Freizeitbrennholzselbstwerber einer sehr gefährlichen Arbeit nachgehen, aber weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen, hat man sich im Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu entschlossen mit dem "Leitfaden zur Freizeitselbstwerbung von Brennholz im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen" einen innerbetrieblichen Mindeststandard für die Gestaltung der Motorsägenlehrgänge zu definieren. Der Mindeststandard soll helfen die auf den Forstämtern sowie auch von Externen angebotenen Lehrgänge transparenter zu machen, über mögliche Gefahrenquellen zu informieren sowie Unfälle zu vermeiden.

Die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang oder eine vergleichbare Qualifikation ist durch den Freizeitbrennholzselbstwerber nachzuweisen.”

[Quelle: Mitteilung vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006]

Die unterschiedlichen Anforderungsprofile von Arbeiten mit einer Motorsäge spiegeln sich in den folgenden drei Kursen wider:

  • Grundkurs: Grundkenntnisse der MS-Technik/ Sägearbeiten an liegendem Holz unter einfachen Verhltnissen
  • Aufbaukurs A: Erweiterte Grundkenntnisse der MS-Technik 1 / Einschneiden großer Laubholzkronen
  • Aufbaukurs B: Erweiterte Grundkenntnisse der MS-Technik 1 Fällen von Bäumen unter einfachen Verhältnissen (BHD bis maximal 35 cm)

Anmerkung: Die Teilnahme am Grundkurs ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbaukursen. Der Grundkurs sowie die Aufbaukurse können aus organisatorischen Gründen zusammengefasst und dann als ein mehrtägiger Kurs angeboten werden.

Voraussetzung ist das erfolgreiche Abschließen einer Motorsägenschulung! Bei uns können entsprechende Schulungen absolvieren!

Interesse? Dann kontaktieren Sie uns.

 

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